Sportschule

Sportbetonte Schulen in Sachsen sind Oberschulen und Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung. Diese Schulen können in ihrem Zusammenwirken an einem Standort als Sportschulzentrum ausgewiesen werden. Sie bieten die Voraussetzungen, die schulische Ausbildung mit der gleichzeitigen Förderung besonderer sportlicher Begabungen zu verbinden, indem die Inhalte der leistungssportlichen Ausbildung und die Organisation der schulischen Abläufe konsequent auf eine systematische Talentförderung abgestimmt werden und die vertiefte sportliche Ausbildung schulartübergreifend durchgeführt wird.

 

Sportbetonte Schulen sind auf Schwerpunktsportarten ausgerichtet. Sie stehen den talentiertesten Kindern und Jugendlichen aus Sachsen und auch darüber hinaus zur Verfügung.

 

Logo DOSB Eliteschulen Durch die den Schulen zugeordneten Internate wird ein pädagogisch betreutes und vom Freistaat Sachsen gefördertes Wohnen auswärtig untergebrachter Sportschüler gewährleistet. Mit der räumlichen Kompaktheit von Schule und Trainingsstätten sind sie der Schlüssel zur rechtzeitigen Zusammenführung junger Talente am jeweiligen Schwerpunktort einer Sportart. Sie sind damit Partner und aktive Helfer der im sportlichen Prozess verantwortlichen Landesfachverbände. Die Sportbetonten Schulen werden vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) regelmäßig mit dem Prädikat „Eliteschule des Sports“ zertifiziert.

 

„Zugangsvoraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer besonderen sportlichen Eignungsprüfung, die unter Einbeziehung der Landesfachverbände durchgeführt wird. Die Überprüfung der sportlichen Leistungsfähigkeit erfolgt dabei auf der Grundlage der durch den Landessportbund bestätigten sportartspezifischen Test- und Überprüfungsprogramme und der darin festgelegten Bewertungsrichtlinien. Der Landesfachverband gibt aufgrund dieser Überprüfung eine sportfachliche Aufnahmeempfehlung ab. Bewerben sich mehrere Schüler für eine Sportart am gleichen Standort, wird eine schulartübergreifende Aufnahmerangfolge festgelegt. Alle Bewerber mit sportfachlicher Aufnahmeempfehlung müssen sich einer sportärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung unterziehen. Das Regionalteam berät die Schulleiter bei der Entscheidung über die Aufnahme von Schülern. Grundlage für die Entscheidung bilden die jeweiligen Schulordnungen und der zu diesem Zeitpunkt geltende Beschluss zur Einschulungsorientierung des Landessportbundes Sachsen.“ (VwV Sportbetonte Schulen)