Nächster Öffnungsschritt – „3G“

Liebe Vereinsmitglieder!

 

Für sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie auch -veranstaltungen mit höchstens 1.000 gleichzeitigen Teilnehmern muss nur noch ein Nachweis nach der 3G-Regel erbracht werden. Es gelten folgende Kapazitätsbeschränkungen:

– im Innenbereich maximal 60 Prozent Auslastung, höchstens 6.000 Personen gleichzeitig
– im Außenbereich maximal 75 Prozent, höchstens 25.000 Personen gleichzeitig
Veranstalter von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 gleichzeitigen Besuchern können zwischen dem Zugang nach der 2G- oder 3G-Regel wählen. Bei 2G sind die oben genannten Kapazitätsbeschränkungen von 60 Prozent (max. 6.000 Personen) oder 75 Prozent (max. 25.000 Personen) anzuwenden, während beim 3G-Modell eine Begrenzung auf 50 Prozent der Höchstkapazität greift.
Sowohl bei kleineren, als auch Großveranstaltungen muss keine Maske am eigenen Platz getragen werden.
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html?_cp=%7B%22accordion-content-12139%22%3A%7B%220%22%3Atrue%7D%2C%22previousOpen%22%3A%7B%22group%22%3A%22accordion-content-12139%22%2C%22idx%22%3A0%7D%7D

 

Passt auf euch auf und bleibt gesund!

 

Torsten Buschmann
Sportlicher Leiter